Sicherheit bei Garagentoren

Garagentore bergen Risiken, welche es auszuräumen gilt. Ob bei einer Neuanschaffung oder einer Erneuerung des Garagentores, das Augenmerk sollte darauf gerichtet sein, dass Garagentore der Europanorm EN 13241-1 entsprechen. Die Norm legt fest, dass Funktionen wie ein Fingerklemmschutz, ein Seiteneingreifschutz sowie eine Absturzsicherung vorhanden sein müssen um ein gesundheitliches Risiko auszuschließen und zum Anderen den unerlaubten Einstieg präventiv entgegen zu wirken. Oben genannte Norm existiert seit dem 01. Mai 2005. Alle Garagentore, deren Produktionsdatum nach diesem Datum fällt müssen diese Norm erfüllen. Ältere Tore sollten aufgrund der eben genannten Risiken ausgetauscht oder entsprechend modifiziert werden.

In vielen Haushalten wird das Tor nicht mehr von Hand bedient, sondern es kommen Garagentorantriebe zum Einsatz.
Bei deren Nutzung ist auf Folgendes zu achten: Garagentorantriebe unterliegen ebenso einem Standard und sind daher so konzipiert, dass der Antrieb gestoppt wird, sobald ein Hindernis das Auf- und Zufahren behindert. Somit wird die Möglichkeit einer Verletzung durch Einklemmen minimiert. Daher sollte bei Garagentorantrieben darauf geachtet werden, dass diese geprüft sind und in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Reparaturen oder andere Veränderungen sollten nur von einem Fachmann durchgeführt werden.

Ein weiterer Aspekt in Sachen Einbruchsicherheit bieten sog. einbruchhemmende Türen. Sie sind in verschiedenen Klassifizierungen vorhanden und bieten verschiedene Sicherheitsaspekte. Vom Aussehen her nicht erkennbar, werden diese Türen in verschiedenen Materialien und Ausführungen angeboten. Einbrüche, welche durch körperliche Gewalt und/oder Werkzeugen geleistet werden, können mittels der Türen vereitelt werden. Um zusätzliche Präventionen gegen Einbrüche zu erwirken, kann durch die Kombination von einbruchhemmenden Türen und dem Einbau von Einbruchmeldetechnik ein Höchstmass an Sicherheit erreicht werden.